Allgemeine Geschäftsbedingungen der ENITOR Aich GmbH / Stöcklenstr.3 / 89597 Munderkingen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ENITOR Aich GmbH / Stöcklenstr.3 / 89597 Munderkingen
1. Angeboten liegen den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Der Vertragsabschluss erfolgt unter Einbeziehung unserer AGB. Abweichungen hiervon, insbesondere Bedingungen unserer Vertragspartner, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns vorher schriftlich bestätigt werden. Unsere AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit unseren Vertragspartnern.
2. Angaben in den Angeboten und Preislisten über Maße, Gewichte etc. sind annähernd und ungefähr, Konstruktionsänderungen im Sinne technischer Verbesserungen vorbehalten. Falls nichts anderes vermerkt, gelten die jeweils angegebenen Standardmaße, insbesondere die der Einfahrtaschen bei Gabelstaplergeräten. Unsere Angebote sind freibleibend. An Angebote halten wir uns 4 Monate gebunden. In Inland ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer zu entrichten. Alle Maschinen und auswechselbare Ausrüstungsgegenstände aus unserem Bauprogramm werden von uns mit CE-Zeichen und Konformitätserklärung ausgeliefert, soweit keine gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden besteht.
3. Aufträge, mdl. Vereinbarungen und Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt, bzw. nachbestätigt sind. Durch Auftragserteilung, bzw. mit Annahme der Auftragsbestätigung erklärt sich der Käufer mit unseren Bedingungen einverstanden, falls nicht ausdrücklich andere Bedingungen von uns schriftlich anerkannt sind. Entfallen durch diese Zusatzvereinbarungen oder sonstige Umstände einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen, so behalten jedoch die übrigen Teile Gültigkeit. Unserer Auftragsbestätigung muss innerhalb 3 Werktagen schriftlich widersprochen werden. Eine Berichtigung evtl. offensichtlicher Irrtümer in unseren Auftragsbetätigungen oder Rechnungen behalten wir uns vor.
3. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Erfolgt die Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer zumutbaren Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind mit Ausnahme von grobem Verschulden ausgeschlossen. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, zu dem die Ware zum Versand bereitsteht.
4. Versand unserer Waren erfolgt per Spedition ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Transport-schäden und fehlende Teile wird nicht gehaftet. Unvollständige Sendungen oder etwaige Transportschäden sind sofort beim Empfang gegenüber der Spedition schriftlich anzuzeigen und geltend zu machen.
5. Mängelrügen müssen innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht werden. Der Kunde hat die Lieferung umgehend nach dem Empfang zu überprüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Besteller kann nur Behebung des Mangels auf unsere Kosten, nicht aber Wandlung, Minderung oder Schadensersatz verlangen. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufes verlangen. Unsere Haftung bei zugesicherten Eigenschaften gem. §§ 463, 480, Abs2, 635 BGB bleibt unberührt.
6. Lackierung der Geräte erfolgt in Standardfarbe blau (RAL 5015), soweit nicht anders vereinbart. Sie dient dem Korrosionsschutz und erfüllt keine Ansprüche hinsichtlich Glanz und optischem Anforderungen. Die Oberflächenbehandlung berechtigt zu keiner Beanstandung, wenn diese die von ihr geforderte Schutzfunktionen erfüllt. Optische Mängel und technisch bedingte Farbabweichungen sind der Art der Geräte entsprechend hinzunehmen.
7. Sonderanfertigungen werden vom Umtausch generell ausgeschlossen.
8. Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Abrutschsicherung und Sicherung des Hebels gegen unbeabsichtigtes Auslösen bei Gabelstaplerbetrieb sind zwingend zu verwenden. Hierfür trägt der Besteller die Verantwortung. Die Bedienungsanleitung der Geräte ist dem Benutzer auszuhändigen und zu befolgen.
9. Zahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum (=Versanddatum) mit 2 % Skonto oder 30 Tagen rein netto zu leisten
10. Vertragsrücktritt durch den Besteller berechtigen, je nach Umfang und Art der Bestellung, zu einer Abstandsgebühr von mind. 20 % des Auftragswertes.
11. Gewährleistung für den normalen Gebrauch ist ein 1 Jahr.
12. Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur völligen Bezahlung einschließlich der Nebenkosten vor. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, noch nicht bezahlte Ware ohne Fristsetzung zurückzunehmen. Der Besteller gestattet uns alle für eine Wegnahme erforderlichen Handlungen, beispielsweise das Betreten des Standortes der Ware. Verarbeitet der Kunde die gelieferte Ware mit Sachen Dritter, erwerben wir Miteigentum gem. §§ 947, 948 BGB. Die Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne der AGB. Bei der Verarbeitung wird der Kunde für uns tätig. Aus dieser Tätigkeit erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegen uns. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt der Kunde, im Falle des Wiederverkaufs, im Voraus alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Waren, an denen wir (Mit-) Eigentum besitzen, mit Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Abtretung beschränkt sich auf den unserem Miteigentum entsprechenden Anteil. Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem (Mit-)Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen und an uns abgetretene Forderungen selbst einzuziehen, sofern und solange er sicherstellt, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß nachkommen kann. Der Kunde kann Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen auch im Wege des Forderungsverkaufs nur mit unserem schriftlichen Einverständnis vornehmen. Verwahrt der Kunde Zahlungsmittel, die er für abgetretene Forderungen vereinnahmt hat, ist er auf Verlangen auf Herausgabe verpflichtet. Pfändungen oder andere Zugriffe durch Gläubiger des Kunden auf Waren, die in unserem (Mit-)Eigentum stehen, sowie auf abgetretene Forderungen, sind uns umgehend mitzuteilen. In der Rücknahme von in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird. Der Kunde ist verpflichtet, alle in unserm (Mit-)Eigentum stehende Ware sorgfältig zu verwahren und gegen alle denkbaren Risiken zu versichern. Der Kunde tritt die Ansprüche gegen diese Versicherungen im Voraus ab. Diese Abtretung wird angenommen.
13. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-89597 Munderkingen. Für alle Streitigkeiten ist je nach Streitwerthöhe das Amtsgericht Ehingen oder das Landgericht Ulm/Donau, soweit der Käufer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Im Übrigen gilt obiger Gerichtsstand auch für Nichtkaufleute und für Vertragspartner, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand besitzen.